Aufnahmekriterien
Eine definitive
Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines
schriftlichen
Betreuungsvertrages nach einem Gespräch mit dem Leitungsteam. Nach
Eingang der
Reservationsgebühr gilt der Betreuungsplatz als definitiv
reserviert. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn freie Plätze
vorhanden sind, die Eltern sich mit
den Zielen und den Betreuungsgrundsätzen einverstanden erklären
und das Kind in die entsprechende Gruppe passt.
Kleinkinder unter 18 Monaten: Pro Gruppe
dürfen in der Zwergenburg nur gleichzeitig zwei Säuglinge betreut
werden. Wir beobachten das Kind, wie es sich in der
Gruppe einlebt
und fühlt. Deshalb setzen wir keine Alterslimite und entscheiden
individuell, ob es möglich ist, das Kind zu betreuen.
Verhaltensauffällige Kinder und Kinder mit Behinderung
sind willkommen. Dabei muss die momentane Situation im Kindertreff
und die Kapazität im Team
berücksichtigt werden
Anwesenheit/Abwesenheit der Kinder
Es gelten verbindliche Präsenzzeiten der
Kinder, um eine stabile Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen. Abwesenheit ist bis spätestens 9 Uhr dem Team
zu melden. Über Ferienabwesenheit des Kindes ist das Team so früh
wie möglich zu informieren. Kranke Kinder können in der Zwergenburg nicht
betreut werden.
Bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes werden
die
Eltern unverzüglich benachrichtigt.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Erziehung in der Krippe ergänzt und
unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie. Die
Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt durch das Gespräch beim
Bringen und Abholen, sowie durch Einzelgespräche und regelmässige
Elternabende. Durch die Angebote der ‚Denk-Werk-Stätte’ haben
die Eltern die Möglichkeit,
selbst Anregung und Kontakte zu bekommen
und sich zu vernetzen.
Eine Elternmitarbeit im Sinne einer aktiven Mitarbeit im Betrieb
ist nicht vorgesehen.
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