|
Betreuungstarife 2012
Kinder
über 18 Monate (Normaltarif):
Fr. 110.00 pro Ganztag
Fr. 15.00 pro zusätzliche Betreuungsstunde
dies entspricht einer Monatspauschale von
Fr. 449.15 1 Ganztag /
Woche
Fr. 898.35 2 Ganztage/ Woche
Fr. 1'347.50 3 Ganztage/ Woche
Fr. 1'796.65 4 Ganztage/ Woche
Fr. 2'245.80 5 Ganztage/ Woche
Kinder
bis 18 Monate (Säuglingstarif):
Fr. 140.- pro Ganztag
Fr. 20.- pro zusätzliche Betreuungsstunde
dies entspricht einer Monatspauschale von
Fr. 571.65 1 Ganztag /
Woche
Fr. 1'143.30 2 Ganztage/ Woche
Fr. 1'715.00 3 Ganztage/ Woche
Fr. 2'286.65 4 Ganztage/ Woche
Fr. 2'858.30 5 Ganztage/ Woche
Vor dem Eintritt verlangen
wir pro Kind eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 100.-, für das
gleichzeitig betreute Geschwister Fr. 80.-
Administratives
Nach Abschluss des
Betreuungsvertrages ist der Vertrag verbindlich. Mit der Bezahlung der einmaligen
Einschreibegebühr gilt
der Betreuungsplatz zudem als definitiv reserviert.
Die Rechnungsstellung erfolgt ab 2012
auf monatlicher Basis (Monatspauschale). Die Beiträge
sind immer im voraus, spätestens bis zum 28. des Vormonats, zu
bezahlen, auch während den Ferien und krankheitsbedingten Absenzen.
Zusätzliche Betreuungsstunden oder -tage werden separat in Rechnung
gestellt. Eine allfällige Abwesenheit des Kindes hat keine
Beitragsreduktion zur Folge.
Subventionen
Die Stadt Zürich fördert die
familienergänzende Kinderbetreuung durch subventionierte
Krippenplätze.
Bitte besuchen Sie für weitere Informationen über die
Betreuungsangebote die
Homepage der Stadt Zürich.
Eine Broschüre
in 10 Sprachen finden
Sie ebenfalls dort.
Das Merkblatt
Subventionen können Sie
hier
herunterladen.
Hinweis: Unser Subventionskontingent ist derzeit ausgelastet.
Subventionsanfragen und
-gesuche können momentan nur in Härtefällen bearbeitet werden.
Ferien
Die
Zwergenburgen schliessen jeweils in der zweiten Julihälfte für 2
Wochen Betriebsferien. Über
Weihnachten/Neujahr und an den offiziellen Feiertagen bleibt der
Kindertreff Zwergenburg geschlossen. Die genauen Feriendaten finden
Sie
hier.
Die sommerlichen und weihnächtlichen Betriebsferien werden in der zu
verrechnenden Monatspauschale berücksichtigt und entsprechend
einkalkuliert.
Versicherung
Es
besteht eine Betriebshaftpflicht-Versicherung. Mit der
Unterzeichnung des Betreuungsvertrages verpflichten sich die Eltern,
eine
Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ihre Kinder abzuschliessen.
Kündigung
Der erste Monat gilt
als Probezeit. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten auf
Wochenfrist gekündigt werden. Danach gilt eine
gegenseitige
Kündigungsfrist von zwei Monaten (Kündigung jeweils
schriftlich zum Monatsende). Der Ausschluss eines
Kindes aus dem Kindertreff Zwergenburg ist aus einem triftigen
Grund möglich (z.B. Verletzung der Statuten oder der Finanzpflicht,
untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe).
Essen
Die
Mahlzeiten bereiten wir
in
unseren Zwergenburg-Küche
täglich frisch. Wir verwenden frisches Gemüse direkt vom IP - Bauernhof und
keine Fertigprodukte.
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist uns wichtig.
Wir bieten unseren
Kindern Znüni, Mittagessen und Zvieri an. Die Mahlzeiten
nehmen alle Kinder gemeinsam am Tisch ein, ausser Säuglinge, die
ihren eigenen
Rhythmus haben.
|